Wie werde ich Stifter?
Stiftung
Eine Stiftung bzw. Zustiftung ist eine Vermögensübertragung an eine Stiftung. Der Unterschied zwischen Stiftung und Zustiftung ist dabei nur eine Frage des Zeitpunktes. Stifter sind all diejenigen, mit deren Vermögen eine Stiftung gegründet wird (z.B. die Gemeinde St. Cyprian). Zustifter sind all jene, die an die bereits bestehende Stiftung Vermögen übertragen. In beiden Fällen bleibt das gestiftete Vermögen „auf ewig“ erhalten und ausschließlich die Vermögenserträge werden für Zwecke der Stiftung ausgegeben: Grundsatz der Substanzerhaltung.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung Namen-Jesu Kirche können Sie Geld- oder Sachwerte aus Ihrem Vermögen einem sinnvollen Zweck zuführen. Mit einem Vermächtnis wird Ihr Vermögen auf Dauer ausschließlich für den gemeinnützigen Stiftungszweck eingesetzt.
Erbschaft
Viele Erben möchten mit einem Teil Ihres Erbes Gutes tun und für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen um auch auf diese Weise an den Erblasser zu erinnern. Bei Einbringung des Erbes in die Stiftung Namen-Jesu Kirche innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung der Steuerpflicht gilt eine vollständige Befreiung von der Erbschaftssteuer.
Wir freuen uns über alle Fragen zur Arbeit und zur Unterstützung der Stiftung Namen-Jesu Kirche.
Bitte wenden Sie sich an:
Stefanie Weimbs-Rust, Rufnummer 0228-24009326 oder E-Mail.
Engagieren Sie sich auf Dauer:
Stiftung Namen-Jesu Kirche
Katholisches Bistum der Alt-Katholiken
Kto-Nr. 190 1863397
Sparkasse Köln Bonn
BLZ 370 501 98
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Ihre Zuwendungen an die Stiftung Namen-Jesu Kirche sind im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge absetzbar. Am Jahresende erhalten Sie über die Höhe Ihrer Zuwendung eine Bescheinigung. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre Postanschrift mit.


